Impressum / Datenschutz

Bitte haben Sie Verständnis dafür, wenn wir für die Parkberechtigung eine besondere Parkplatzbenutzungsordnung aufgestellt haben.

Durch die Nutzung eines Parkplatzes schließen Sie mit uns einen Parkplatznutzungsvertrag ab und verpflichten sich damit, die Parkplatzordnung einzuhalten. Sie sind berechtigt, auf den als Kunden- oder Besucherparkplatz gekennzeichneten Parkplätzen zu parken.

Dabei gilt auf den Kunden- oder Besucherparkplätzen eine Parkdauer von 1 Stunde.

Eine Überschreitung der Parkzeit bis zu 30 Minuten wird durchaus toleriert.

Damit eine entsprechende Kontrolle stattfinden kann, sind Sie verpflichtet eine Parkscheibe zu verwenden.

 

Wenn Sie keine Parkscheibe verwenden, sind wir berechtigt, bei wiederholtem Verstoß, mittels einer Halterfeststellung, eine Bearbeitungsgebühr von zehn Euro, zuzüglich entstandener Kosten, dem Halter Ihres Fahrzeugs in Rechnung zu stellen.

Wir möchten damit gewährleisten, dass unberechtigtes Parken, insbesondere durch Dauerparker, unterbunden wird.

Dies erfolgt im Interesse der Besucher und Kunden unserer Mieter.

Die am Haus und in der Umfahrt des Hauses befindlichen Parkplätze sind für unsere Mieter und deren Mitarbeiter gekennzeichnet und reserviert.

Auch darf die Umfahrt nur von Berechtigten genutzt werden.

 

PARKORDNUNG

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Liebe Parkplatznutzer am Maschpark-Projekt,
 wir begrüßen Sie als Besucher unseres neu errichteten Büro- und Ärztehauses und freuen uns, dass wir Ihnen eine große Anzahl

kostenloser Parkplätze für Ihren Besuch zur Verfügung stellen können.

Zur Parkordnung

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